Abrechnung
Die Rechnungslegung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) bzw. analog der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ), da die Leistungen eines Heilpraktikers in den meisten Fällen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Das bedeutet für Sie, dass Sie Selbstzahler sind, wenn Sie keine Versicherung haben, welche die Kosten für die Heilpraktikerbehandlung ganz oder teilweise übernimmt.
Erkundigen Sie sich vor einer Heilpraktikerbehandlung bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen gegebenenfalls übernommen werden.
Ein wichtiger Tipp!
Viele gesetzlichen Krankenkassen bieten günstige Zusatztarife für Heilpraktikerleistungen an.
© Naturheilpraxis Simone Titscher, Niederauerbacher Straße 5a, 08228 Rodewisch
Quelle: https://hp-fachpraxis-rodewisch.de/Abrechnung